Betrieblicher Ersthelfer
DGUV Vorschrift 1
Die Anzahl und die Ausbildung von betrieblichen Ersthelfern ist in Deutschland gesetzlich im § 10 Arbeitsschutzgesetz "Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen" geregelt, wobei erst die DGUV Vorschrift 1 genaue Angaben zu den Zahlen vorgibt. Grundsätzlich besteht für den Unternehmer immer die Pflicht zur sofortigen, wirksamen Ersten Hilfe. Dieser Pflicht ist an Büro- oder Onshore-Arbeitsplätzen auf Grund des vorhandenen Rettungsdienstes und der kurzen Hilfsfristen einfacher nachzukommen als an Offshore-Arbeitsplätzen. Offshore gilt die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer als Basisqualifikation.
Auf Anfrage.
Um im Ernstfall richtig handeln zu können sind Erste Hilfe Schulungen unerlässlich. Wir bieten die von den Berufsgenossenschaften anerkannte Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer nach DGUV Vorschrift 1 sowie die vorgeschriebenen Auffrischungen an. Die Ausbildungen werden von unseren eigenen zertifizierten Trainern durchgeführt und bei allen Firmenkunden über deren Berufsgenossenschaft abgerechnet.
Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen. Soweit nicht anders angegeben, ist die Sprache während der Trainings Deutsch. Eine Durchführung auf Englisch ist nach vorheriger Absprache möglich. Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Details
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Dauer:
Grundkurs: 1 Tag (9 Unterrichtseinheiten)
Refresher: 1 Tag (9 Unterrichtseinheiten) -
Kategorien:
Medizinische Trainings - Sprache:
Kursübersicht *alle Kurse zzgl. Mwst.
| Zeitraum | Name | Ort | Nummer | Status | Kosten |
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Zur Zeit keine offenen Termine | |||||